Schülerbafög

Eine wirklich wichtige Information die man nur am Rande mitbekommt ist, dass man für ein Austauschjahr rückzahlungsfreies Schüler-Bafög beantragen kann. Die Berechnung der Förderungshöhe ist komplex und richtet sich hauptsächlich nach dem Einkommen der Eltern. Für die Einkommensberechnung wird der Lohn- oder Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungzeitraumes zugrunde gelegt. Ausführliche Informationen dazu stellt die Seite http://www.bafoeg-rechner.de/ zur Verfügung.
Jugendliche können mit bis zu 465 Euro monatlich, maximal ein Schuljahr gefördert werden. Bafögberechtigen werden zudem 500 Euro bei Aufenthalten innerhalb Europas und 1.000 Euro bei Aufenthalten außerhalb Europas als pauschaler Reisekostenzuschlag zur Verfügung gestellt. Das Auslands-Bafög ist Rückzahlungfrei!
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG Gleichgestellten.
  • Der Jugendliche muss seinen ständigen Wohnsitz im Inland (Deutschland) haben
  • In den Bundesländern mit 12 Schuljahren bis zum Abitur kann ein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 10 gefördert werden
  • In den Bundesländern mit 13 Schuljahren bis zum Abitur kann ein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 11 gefördert werden
  • Nach dem Auslandsschulbesuch von mindestens sechs Monaten bzw. einem Schulhalbjahr muss der Schüler seine Schulausbildung in der gymnasialen Oberstufe oder an einer zweijährigen Fachoberschule fortsetzen.
Für die Bearbeitung des Antrags ist für jedes Gastland ein ganz bestimmtes Förderungsamt zuständig. Eine Übersicht der Ämter findet ihr unter http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg_ausland.php. Der Antrag sollte nach Möglichkeit mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden.




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