Jugendliche können mit bis zu 465 Euro monatlich, maximal
ein Schuljahr gefördert werden. Bafögberechtigen werden zudem 500
Euro bei Aufenthalten innerhalb Europas und 1.000 Euro bei
Aufenthalten außerhalb Europas als pauschaler Reisekostenzuschlag
zur Verfügung gestellt. Das Auslands-Bafög ist Rückzahlungfrei!
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG Gleichgestellten.
- Der Jugendliche muss seinen ständigen Wohnsitz im Inland (Deutschland) haben
- In den Bundesländern mit 12 Schuljahren bis zum Abitur kann ein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 10 gefördert werden
- In den Bundesländern mit 13 Schuljahren bis zum Abitur kann ein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 11 gefördert werden
- Nach dem Auslandsschulbesuch von mindestens sechs Monaten
bzw. einem Schulhalbjahr muss der Schüler seine Schulausbildung in
der gymnasialen Oberstufe oder an einer zweijährigen
Fachoberschule fortsetzen.
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